Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen (AGB)
I Allgemeines
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Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle von Lena Götz durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.
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Die AGB gelten als vereinbart nach Erhalt und Einnahme der Auftragserteilung.
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Der Auftragnehmer erbringt Leistungen im Bereich Foto,- und Videografie.
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AGB des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil.
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Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass Videos sowie Bilder stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum des Auftragnehmers unterliegen. Reklamationen und/ oder Mängelrügen hinsichtlich des vom Auftragnehmer ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums, des Aufnahmeorts und der verwendeten optischen und technischen Mittel der Video,- Fotografie sind ausgeschlossen. Nachträgliche Änderungswünsche des Auftraggebers bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und Beauftragung und sind gesondert zu vergüten.
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Es kann nicht garantiert werden, dass alle bei einer Feier anwesenden Personen gefilmt/ fotografiert werden bzw. in das finale Hochzeitsvideo miteinfließen. Der Auftragnehmer ist aber stets bemüht dies zu erreichen, falls dies vom Auftraggeber erwünscht ist.
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Während eines separaten Brautpaarshootings ist das Fotografieren durch Mitbewerber oder Gäste des Auftraggebers nicht gestattet. Der Auftraggeber ist verpflichtet, entsprechend hierauf hinzuweisen.
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Der Auftragnehmer wählt die Videos und Fotos aus, die in das finale Hochzeitsvideo einfließen bzw. dem Auftragnehmer ausgehändigt werden.
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Dem Auftragnehmer und seinen Erfüllungsgehilfen sind angemessene Pausen inkl. Verpflegung zu gewähren.
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Der Auftragnehmer verpflichtet sich nicht zur dauerhaften Archivierung des Video,- Fotomaterials, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen schriftlich vereinbart werden. Originaldateien, wie RAW-Dateien verbleiben beim Auftragnehmer. Eine Herausgabe an den Auftraggeber erfolgt nur bei gesonderter schriftlicher Vereinbarung
II Urheberrechte, Nutzungsrechte, Eigenwerbung
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Dem Auftragnehmer steht das Urheberrecht an den Videos und Fotos nach Maßgabe des Urheberrechts zu.
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Der Auftraggeber erwirbt an den Videos und Fotos Nutzungsrechte für den nichtkommerziellen Gebrauch. Das Recht der Vervielfältigung und der Weitergabe an Dritte wird für nichtkommerzielle Zwecke eingeräumt. Eine kommerzielle Nutzung ist nicht gestattet und erfordert eine schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers. Eigentumsrechte werden nicht übertragen. Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Auftraggeber über.
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Der Auftragnehmer darf die Videos und Fotos im Rahmen seiner Eigenwerbung und publizistisch zur Illustration verwenden.
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Der Auftraggeber ist für den Inhalt der Videos und Fotos ausschließlich verantwortlich. Soweit der Auftragnehmer wegen der Verletzung von Rechten Dritter im Zusammenhang mit der Ausführung der vertraglichen Leistungen in Anspruch genommen wird, stellt der Auftraggeber den Auftragnehmer von allen entsprechenden Ansprüchen frei. Insbesondere ist der Video,- Fotograf nicht verpflichtet zu prüfen, ob bei der Ausführung der Dienstleistungen Rechtsverletzungen drohen. Der Auftragnehmer haftet nicht dafür, dass die erstellten Aufzeichnungen frei von Rechten Dritter sind. Der Auftraggeber übernimmt sämtliche an den Video,- Fotografen gestellten Forderungen bezüglich Rechte Dritter jeglicher Art. Der Auftraggeber trägt sämtliche Kosten für die Rechte, Rechteeinholung und deren Verwendung.
III Honorare
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Das Honorar für den Auftrag entspricht der als Gesamtbetrag im Vertrag Ziffer 3 aufgeführten Summe. Mit der Unterzeichnung dieses Vertrages wird eine Anzahlung in Höhe von 50% des Gesamtbetrags (vgl. Ziffer 3) innerhalb von 7 Tagen in bar oder per Überweisung an den Auftragnehmer fällig. Das vereinbarte Rest-Honorar in Höhe von 50% ist bei Lieferung der Bilder (mittels Online-Galerie) und der Videos (mittels Download Link oder USB-Stick) in bar oder per Überweisung an den Auftragnehmer fällig. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, Rechnungen ggfs. auch per E-Mail zu erhalten, in diesem Fall entfällt der Postversand.
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Nach einer Mahnung kommt der Auftraggeber in Verzug. Nach Eintritt des Verzugs ist das Honorar mit 10% p.a. zu verzinsen. Mahnspesen und die Kosten (auch außergerichtlicher) anwaltlicher Interventionen gehen zu Lasten des Auftraggebers.
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Bis zur vollständigen Bezahlung des Honorars bleiben Nutzungsrechte für das gelieferte Bild und Videomaterial beim Auftragnehmer.
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Rabatte jeglicher Form sind nicht übertragbar, auszahlbar oder kombinierbar.
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Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Auftragnehmer behält den Vergütungs- Anspruch für bereits begonnene Arbeiten.
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Für eine spontane Verlängerung der Aufnahmeproduktionen auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers, wird ein Honorar zu 1/15 des Pauschalhonorar der videografischen und fotografischen Begleitung für jede angefangene Verlängerungsstunde berechnet, insofern hierzu keine andere schriftliche Vereinbarung vor Auftragsbeginn getroffen wurde.
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Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat oder infolge höherer Gewalt wie z.B. Witterungseinflüssen, so kann der Auftragnehmer eine angemessene Erhöhung des Honorars zu 1/15 des Tagesatzes/ Pauschalhonorars für jede angefangene Verlängerungsstunde verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann er auch Schadensersatzansprüche geltend machen.
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Tritt der Auftraggeber vor dem vereinbarten Termin vom Vertrag zurück, so sind 50% des vereinbarten Honorars als Ausfallhonorar an den Auftragnehmer zu zahlen. Gesetzliche Rücktrittsrechte bleiben von dieser Regelung unberührt. Bereits gezahlte Anzahlungen werden bei Vertragsrücktritt oder Nichteinhaltung des Termins (z.B. abgesagte Hochzeit) nicht erstattet.
IV Reisekosten, sonstige Kosten
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Übersteigt die An- und Abreise des Auftragnehmers den zuvor vereinbarten Umfang oder wurde keine anderslautende schriftliche Vereinbarung getroffen (vlg. Ziffer 1 des Vertrages), werden folgende Reisekosten berechnet: je zusätzlich gefahrenem Kilometer 0,40 € zzgl. je angefangene Stunde Fahrzeit 35 €. Bei Anreise mit der Bahn oder dem Flugzeug sowie bei erforderlicher Übernachtung werden die tatsächlich entstehenden Kosten und Spesen (gegen Beleg) in Rechnung gestellt. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf die Wahl eines bestimmten Verkehrsmittels für die An- und Abreise oder Wahl eines bestimmten Hotels für die Übernachtung.
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Durch den Auftrag anfallende sonstige Kosten wie Parkgebühren, Maut- und Autobahngebühren, Porto und Verpackung sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Auftraggebers.
V Haftung
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Gegen den Auftragnehmer gerichtete Schadensersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, Verletzung von gesetzlichen und/oder vertraglichen Neben- und Schutzpflichten bei Vertragsabschluss sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches Verhalten des Auftragnehmers oder seine Erfüllungsgehilfen verursacht worden ist. Die Organisation, Vergabe und Ausführung von Aufträgen geschieht mit sorgfältiger Planung. Sollte jedoch auf Grund besonderer Umstände, wie z.B. plötzlicher Krankheit (auch von Familienangehörigen des Auftragnehmers), Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen etc. der Auftragnehmer zu dem vereinbarten Video,- Fototermin nicht erscheinen können, wird keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden, Verluste oder Folgen übernommen. Jedoch bemüht sich der Auftragnehmer (soweit erwünscht) um einen Ersatzfotografen,- videografen der auf eigene Rechnung Leistungen erbringt. Eventuelle Mehrkosten des beauftragen Ersatzfotografen,-videografen werden gleichermaßen auf Auftraggeber und Auftragnehmer aufgeteilt. Beispiel: Das Pauschalhonorar für videografische und fotografische Begleitung beträgt 3.500€. Sollte bspw. Der Fotograf ausfallen, wird ein Ersatzfotograf beauftragt, dessen Preis für die identisch zu erbringende Dienstleistung 2.000€ beträgt. Somit berechnen sich die Mehrkosten für den Auftraggeber und Auftragnehmer folgendermaßen: Pauschalhonorar 3.500€/2 = 1.750€ p.P. (Foto,- und Videografen) Ersatzfotografen Preis = 2.000€ - 1.750€ = 250€ Mehrkosten / 2 (gleiche Aufteilung auf Auftragnehmer und Auftraggeber) = 125€ Mehrkosten für Auftraggeber.
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Der Auftragnehmer haftet nicht für den Verlust von gespeicherten Daten und digitalen Daten. Sollte es zum Verlust der Daten vor Fertigstellung und Übergabe an den Auftraggeber kommen, so bekommt dieser die volle Anzahlung unter Ziffer 3 zurückerstattet. Der Auftragnehmer ist berechtigt, für die gewünschte Erstellung von Material wie Fotobüchern etc. Fremdlabore, Fotobuchhersteller etc. zu beauftragen. Über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen.
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Der Auftragnehmer haftet nicht für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Bilder.
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Zusendung und Rücksendung von Material (Filme, Bilder, Bücher etc.) erfolgen auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Sollte eine Rücksendung den Auftragnehmer nicht erreichen, so kann der Auftragnehmer hierfür nicht haftbar gemacht werden.
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Beanstandungen (mit Ausnahme zur künstlerischen Gestaltungsfreiheit, vgl. § 1 Ziffer 3 AGB) sind innerhalb von 7 Tagen nach Übergabe des Videos bzw. des Werkes schriftlich beim Auftragnehmer einzureichen. Danach gelten die Bilder oder Werke als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.
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Bei Reproduktionen, Nachbestellungen und Vergrößerungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Erstmaterial ergeben. Farb-differenzen können auch bei Bildabzügen und Drucken jeder Art auftreten, die aus einer digitalen Datei erstellt wurden. Dies ist kein Fehler des Werkes, eine Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt.
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Liefertermine für Videos und Fotos sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich vom Auftragnehmer bestätigt worden sind. Der Auftragnehmer haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz.
VI Dienstleistungsauftrag und Nebenpflichten
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Sofern Sie uns für die Dokumentation Ihrer Hochzeit beauftragen, arbeiten wir ausschließlich im Rahmen eines Dienstleistungsauftrages zur Erstellung eines filmischen Dokumentes sowie von Fotos, welches das Ereignis mit all seinen relevanten Eigenschaften zeigt. Daher ergibt sich für den Auftraggeber die Verpflichtung alle relevanten Personen zu informieren, dass ein filmisches und fotografisches Dokument erstellt wird, sowie alle Drehgenehmigungen und Nutzungsrechte einzuholen. Dies gilt sowohl im Bezug auf Örtlichkeiten, Personen und Kunstwerke, die an dem Drehtag gefilmt oder fotografiert werden könnten.
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Der Auftraggeber versichert, dass er an allen, dem Auftragnehmer übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht, sowie bei Personen-bildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf Verletzung dieser Rechte beruhen, trägt der Auftraggeber.
VII Rechtswirksamkeit, Statut und Gerichtsstand
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Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland.
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Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
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Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende, wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.
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Für den Fall, dass der Auftraggeber keinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird der Wohnsitz des Fotografen als Gerichtsstand vereinbart.